§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Grundlage aller Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen zwischen Fa. Werner Sattler Installationen GmbH Altmannsdorferstr. 76A/11/EG/10, 1120 Wien, Geschäftsführerin Alice Manhart T: 01/6164532, E: office@sattlergmbh.at und Endkunden („Kunde“), seien sie Unternehmer oder Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes („Verbraucher“). Sofern eine Bestimmung für Verbraucher nicht zur Anwendung gelangt, wird darauf im Folgenden hingewiesen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis durch uns, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor den AGB. Derartige Vereinbarungen bedürfen der Textform und sind nur nach einer Bestätigung in Textform durch uns verbindlich.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen oder Mangelanzeigen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Unsere Vertragsannahme erfolgt in Textform oder durch Durchführung des Auftrages bzw. Lieferung der Ware.
§ 3 Lieferfrist, Liefer- und Zahlungsverzug
(1) Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, wir erklären diese ausdrücklich und in Textform für verbindlich.
(2) Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, sind wir jedenfalls berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und erforderlichenfalls auch lnkassospesen – soweit gesetzlich zulässig – zu verrechnen.
§ 4 Beschaffenheitsvereinbarung
(1) Kein Mangel ist die Sichtbarkeit von vorgenommenen punktuellen Reparaturen auf eine Entfernung von weniger als 2,0 m.
(2) Keinen Mangel stellen auch kleine Staubeinschlüsse und Walzspuren, die im Zusammenhang mit dem Auftragen der Farbe/Beschichtung entstehen, dar.
(3) Grundsätzlich wird eine Putzoberfläche/gespachtelte Oberfläche von der Belichtung (Tageslicht, künstliche Beleuchtung, Leuchtmittel) beeinflusst. Absolute Schattenfreiheit bei Streiflicht kann nicht erreicht werden.
§ 5 Garantie und Gewährleistung
(1) Auf die von uns durchgeführten Komplettbeschichtungen für Badewannen, Duschtassen und Fliesenwände sowie Schlagschaden-Reparaturen gewähren wir unter den nachstehenden Voraussetzungen eine Haltbarkeitsgarantie über einen Zeitraum von 8 Jahren, gerechnet ab Abnahme. Auf die von uns durchgeführte Dienstleistung der eingebauten Badewannentüre gewähren wir unter den nachstehenden Voraussetzungen eine Dichtheitsgarantie über einen Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet ab Abnahme.
(2) Beschichtungen/Schlagschaden-Reparaturen/Rutschhemmungen: die Garantie umfasst die Freiheit der von uns hergestellten Beschichtungen für Badewannen, Duschtassen und Fliesenwände von Vergilbung und Abblätterung sowie von jeglichen Verfärbungen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Pflegeanleitungen sowie physische oder chemische, nicht bei sachgemäßem Gebrauch entstandene Einwirkungen auf die Materialoberfläche (insb. Beschädigung durch scharfkantige Gegenstände) zurückzuführen sind.
Die Garantie der eingebauten Badewannentüre umfasst die Freiheit der von uns eingebauten Türe von Undichtheit, soweit diese nicht auf unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Pflegeanleitungen sowie physische oder chemische, nicht bei sachgemäßem Gebrauch entstandene Einwirkungen auf die Materialoberfläche (insb. der Dichtungen) zurückzuführen sind.
(3) Unsere Garantieleistung besteht in der für Sie kostenlosen Nachbesserung der vorgenommenen Arbeiten. Die Garantie erstreckt sich nicht auf den Ersatz etwaiger Folgeschäden (insbesondere Nutzungsausfall o. ä.).
(4) Keine über die allgemeinen Gewährleistungsrechte hinaus gehenden Garantien geben wir für Fliesenfugensanierungen; Fugenlose Wandbeschichtung von Fliesenwänden (Spachteltechnik); Reparatur von Rissen und Löchern in Badewannen und Duschtassen; Aufpolieren von Kunststoffoberflächen; Reparatur von Mineralguss-Oberflächen; Verlegen von Vinylböden; Verlegen und Verkleben von Wand- und Fußbodenpaneelen.
(5) Silikonfugen sind Wartungsfugen, deren Dichtstoffe starken thermischen und chemischen Einflüssen ausgesetzt sind. Aus diesem Grund sind Silikonfugen von der Gewährleistung ausgenommen.
(6) Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht berührt.
(7) Ausschließlich für Unternehmer gilt: Rechte des Kunden bei Mängeln des Liefergegenstandes setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Ablieferung umgehend überprüft und offene Mängel längstens binnen sieben Tagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel längstens binnen sieben Tagen nach ihrer Entdeckung, ausdrücklich uns gegenüber schriftlich rügt. Bei Teillieferungen sind die Mängel jeder einzelnen Lieferung gesondert zu rügen. Die Beweislast für das tatsächliche Zugehen der Mängelrüge trägt der Kunde. Bei ungerechtfertigter Mängelrüge können die Kosten der Prüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und deliktischer Pflichtverletzung bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in § 6 Absätze 3 und 4 nicht abweichend geregelt – gegenüber Unternehmern nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
(3) Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit die Haftung nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht – ausgeschlossen.
(4) Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes finden die vorgenannten Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Liefergegenstände in unserem alleinigen und unbeschränkten Eigentum.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Waren ohne unsere Einwilligung zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und Verschlechterung.
(3) Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet werden, ist der Kunde verpflichtet, uns von der Pfändung umgehend zu verständigen. Die Kosten eines allfälligen Verfahrens zur Aussonderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware hat der Kunde zu ersetzen.
(4) Bei einer Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung geht der Eigentumsvorbehalt automatisch auf die so entstandenen Produkte bzw. auf den erzielten Kaufpreis bzw. die Kaufpreisforderung des Kunden über.
§ 8 Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – unser Geschäftssitz.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher innerhalb der EU gelten nationale zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen, es sei denn, die österreichischen Bestimmungen sind für den Verbraucher günstiger.
(3) Wenn Sie Kaufmann sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz, wobei wir berechtigt bleiben, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch bei Abgehen vom Textformerfordernis. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben sowohl der Vertrag als Ganzes als auch die anderen wirksamen Bestimmungen dieser AGB aufrecht.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Pflegeanleitungen:
Benutzung der neu beschichteten Oberflächen
Neu beschichtete Oberflächen können in der Regel sofort wieder benutzt werden. Wurde eine neue Silikonfuge verlegt, darf diese in den ersten 24 Stunden nicht berührt werden.
Reinigung der neuen Silikonfuge
Bitte nehmen Sie die Reinigung der Wanne im Bereich der Silikonfuge erst nach 48 Stunden vor, damit die Silikonfuge nicht beschädigt wird.
Reinigung der neu beschichteten Oberflächen
Für eine schonende Reinigung empfehlen wir Ihnen ein flüssiges, säurefreies Spülmittel (z. B. Ihr normales Abwaschmittel). Verwenden Sie auf keinen Fall sandhaltige Scheuermittel. Für Kalkansätze und zur gründlichen Monatsreinigung haben wir den speziellen Sanitärreiniger „KALEX“, der weder Acryl, noch unsere Beschichtung angreift, aber trotzdem Kalkansätze wirkungsvoll entfernt. „KALEX“ eignet sich auch vorzüglich für Wasserhähne, Fliesen und Chromstahl, da die Oberfläche wasserabstoßend wird und so einen neuen Kalkansatz verhindert. Beziehen Sie „KALEX“ direkt bei unserem Mitarbeiter oder über unser Büro. Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise von „KALEX“ auf der Verpackung.
Beschädigung von beschichteten Oberflächen
Es kann immer wieder einmal passieren, dass durch z. B. herabfallende Gegenstände die beschichteten Oberflächen beschädigt werden. Setzen Sie sich in so einem Fall bitte sofort mit uns in Verbindung. Solche Beschädigungen sind zwar nicht durch unsere Garantie abgedeckt, eine sofortige Behebung/Reparatur der beschädigten Stelle verhindert, aber weitergehende Schäden und hält somit die Kosten gering.
Reinigung von Naturstein-/Marmorbeschichtungen
Standard-Reinigung: Anfallender Staub sowie anderer Schmutz verrieselt im Boden und kann ohne Mühe mit einem Staubsauger abgesaugt werden. Kleine Flecken können mit einem Schrubber herausgebürstet werden, bzw. mit einem handelsüblichen Dampfreiniger entfernt werden.
Grund-Reinigung: Ein- bis zweimal pro Jahr sollte bei stark beanspruchten Bodenflächen eine Grund-Reinigung erfolgen. Nach dem Absaugen des Bodens besprühen Sie den Boden mit dem nach Gebrauchsanweisung auf der Flasche verdünnten Steinchenreiniger und lassen das Reinigungsmittel ca. eine halbe Stunde einwirken. Verwenden Sie anschließend eine harte Schruppbürste oder einen haushaltsüblichen Hochdruckreiniger für die Reinigung. Bei großen Flächen empfiehlt sich der Einsatz einer professionellen Bürsten-Reinigungsmaschine. Bitte verwenden Sie ausschließlich haushaltsübliche Reinigungsmittel oder unser Steinchenreinigungskonzentrat.
Badezusätze
Es ist selten, aber möglich, dass sehr starke Kosmetik und Medizinalfarben die beschichtete Oberfläche verfärben können. Falls Sie Badezusätze verwenden, testen Sie Ihren Badezusatz an einer unauffälligen Stelle. Verfärbungen können von uns leicht entfernt werden, sind aber durch die Garantie nicht abgedeckt.
Tropfende Wasserhähne
Die meisten Schäden an Sanitäreinrichtungen richtet das Wasser selbst an. Gemäß dem Sprichwort „Steter Tropfen höhlt den Stein“ können Wasser und die darin gelösten Mineralien große Zerstörungen anrichten. Dulden Sie deshalb keine tropfenden Wasserhähne, lassen Sie diese sofort durch Ihren Sanitärfachmann reparieren oder auswechseln.
Badematten
Badematten oder eingeklebte Plastikblumen schaden jeder Badewanne. Falls Sie eine Badematte benutzen, nehmen Sie sie nach dem Bade wieder aus der Wanne. Falls Sie es wünschen, können wir Ihnen einen unsichtbaren, rutschhemmenden Belag montieren. Abklebearbeiten an beschichteten Sanitäroberflächen und Fliesenwänden In den ersten 4 Wochen nach der Beschichtung sollten keine Abklebearbeiten an den neuen Oberflächen durchgeführt werden (z. B. bei Malerarbeiten). Bitte beachten Sie, dass nicht zu stark klebendes Abklebeband benutzt wird. Schäden, die durch abgezogenes Klebeband entstehen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
Reinigung der neuen Fliesenfugen
Nach der Fliesenneuverfugung sollte in den ersten 4 Wochen die Reinigung nur mit einem feuchten Tuch und ohne Reinigungsmittel durchgeführt werden. In dieser Zeit keinen direkten Wasserstrahl auf die neu verfugte Fläche richten. Neu verfugte Böden von Brausenischen dürfen erst nach 4 Tagen benutzt werden.